Ergänzende Geschäftsbedingungen für Antikörper

  1. Geschäftsbedingungen. Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper (diese „ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper“) gelten für unsere Bereitstellung und Ihre (der Kunde) Verwendung von Antikörpern mit dem Ziel (i) der extrazellulären Domäne (ECD) des menschlichen ACE2-Rezeptors und/oder (ii) des SARS-CoV-2 S1-Spike-Proteins (die „Antikörperprodukte“), bereitgestellt von Twist Bioscience Corporation oder ihren Beauftragten (einzeln und gemeinsam in diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper als „uns“, „wir“ oder „unsere“ oder „Twist“ bezeichnet). Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper sind als ergänzende Geschäftsbedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Twist enthalten, die unter www.twistbioscience.com/supply-terms-and-conditions verfügbar und darin definiert sind, und umfassen zusammen mit unserem Angebot (falls vorhanden) und allen anderen anwendbaren zusätzlichen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ihnen und uns über Ihren Kauf und unseren Verkauf von Antikörperprodukten. Im Falle eines Konflikts zwischen den Vertragsdokumenten gilt die folgende Rangfolge in Bezug auf die widersprüchlichen Bedingungen: diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper, das Angebot und dann die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie akzeptieren und stimmen hiermit zu, an diese ergänzenden Antikörperbedingungen gebunden zu sein, indem Sie Antikörperprodukte bei www.twistbioscience.com oder auf andere Weise bei Twist bestellen, wenn Sie Bestell- oder Verkaufsunterlagen erhalten und wenn Sie Antikörperprodukte bestellen, erhalten und verwenden. Keine zusätzlichen Bedingungen in einem kundenseitig bereitgestellten Auftrag, einer Rechnung, einem Dokument oder einer Korrespondenz binden eine Partei oder ändern diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen behalten wir uns das Recht vor, diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper jederzeit zu ändern, und alle Änderungen, die wir an diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper vornehmen, gelten für unsere Vereinbarung für jede Bestellung, die wir nach den Änderungen erhalten.  Alle hier nicht definierten Begriffe haben eine bestimmte, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung.
  2. Produkte. Der Klarheit wegen gelten die Antikörperprodukte (wie hierin definiert) als „Produkte“ im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich zu diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch den Verkauf und die Verwendung von Antikörperprodukten.
  3. Ergänzende Geschäftsbedingungen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden ergänzenden Bestimmungen wie folgt:
    • Die Antikörperprodukte unterliegen der folgenden Markenlizenz: „Die Materialien, die Sie von der Twist Bioscience Corporation erhalten oder erhalten haben („Materialien“) wurden unter einer Lizenz zwischen Twist Bioscience Corporation und Life Technologies Corporation, einem Geschäftsbereich von Thermo Fisher Scientific, Inc., („Life Technologies“) unter Verwendung von proprietären Life Technologies Zelllinien bereitgestellt oder hergestellt.  Das einzige Recht, das Ihnen in Bezug auf die Materialien eingeräumt wird, ist das eingeschränkte, nicht übertragbare Recht, die Materialien zur Durchführung interner Forschungsstudien zu Ihrem alleinigen Nutzen zu verwenden. Pharmakokinetische und toxikologische Studien, die erforderlich sind, um die Vorschriften für eine IND-Einreichung („IND-Enabling Studies“) zu erfüllen, zuerst in der Humanforschung und/oder zuerst in der Patientenforschung, werden ausdrücklich von den gewährten Rechten ausgeschlossen. Es wird kein Recht zum Weiterverkauf der Materialien oder eines Teils oder einer Komponente davon ausdrücklich, stillschweigend oder durch Estoppel übertragen. Die Materialien sind nicht für die kommerzielle Forschung (beginnend mit IND-Enabling Studies und danach) oder für andere kommerzielle Zwecke oder Anwendungen jeglicher Art bestimmt, darunter, ohne Einschränkung, Qualitätskontrolle und kommerzielle Dienstleistungen wie die Berichterstattung über die Ergebnisse Ihrer Aktivitäten für eine Gebühr oder andere Form der Gegenleistung. Informationen zum Erhalt zusätzlicher Rechte erhalten Sie von [email protected] oder Out Licensing, Life Technologies, 5823 Newton Drive, Carlsbad, California 92008.”
    • Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwendung der Antikörperprodukte durch den Kunden und seine verbundenen Unternehmen, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter. Die Antikörperprodukte wurden von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der USA („FDA“) oder anderen zuständigen Regierungsbehörden innerhalb oder außerhalb der USA für keine Verwendung zugelassen, freigegeben, genehmigt oder lizenziert. Der Kunde darf die Antikörperprodukte ausschließlich für interne Forschungszwecke verwenden und darf die Antikörperprodukte beim Menschen weder zur Behandlung oder Diagnose einer Erkrankung noch für andere diagnostische oder therapeutische Zwecke zur Untersuchung in Lebensmitteln, Arzneimitteln, Geräten oder Kosmetika jeglicher Art oder zum Verzehr durch oder zur Verwendung in Verbindung mit oder der Verabreichung oder Anwendung bei Menschen oder Tieren verwenden.
    • SOFERN DIESE VEREINBARUNG KEINE AUSDRÜCKLICHEN ENTSPRECHENDEN BESTIMMUNGEN ENTHÄLT, WERDEN DIE ANTIKÖRPERPRODUKTE „WIE BESEHEN“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG, ZUSICHERUNG ODER GARANTIE JEGLICHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. TWIST GIBT HINSICHTLICH DER PRODUKTE ODER ANDEREN GEGENSTÄNDEN DIESER VEREINBARUNG KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN JEGLICHER ART AB UND SCHLIESST HIERMIT SOLCHE ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AUS. DIES UMFASST OHNE EINSCHRÄNKUNG GARANTIEN HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG SOWIE GARANTIEN HINSICHTLICH SICHERHEIT, ERGEBNISSEN, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER PRODUKTE ERHALTEN WURDEN, SOWIE GARANTIEN INFOLGE EINER GESETZLICHEN BESTIMMUNG ODER ANDERWEITIGE GESETZLICHE GARANTIEN ODER GARANTIEN INFOLGE DER AUSFÜHRUNG EINES VERTRAGS, EINES GESCHÄFTS ODER HANDELSBRAUCHS. SOLCHE GARANTIEN SIND ALLE AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTE HAFTUNG VON TWIST FÜR DIE VERLETZUNG EINER HIER AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN GARANTIE ODER IHRE GESAMTE HAFTUNG, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGIBT, DEN KAUFPREIS DES STREITIGEN PRODUKTS.  Keine Beschreibung, Erklärung und kein sonstiger Inhalt von Twist Websites oder Marketing- oder Kommunikationsmaterialien ist für Twist bindend. 
  4. Definierte Begriffe. Großgeschriebene Begriffe, die in diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper verwendet und hier nicht definiert werden, haben die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung.
  5. Keine weiteren Änderungen; Sonstiges. Sofern in diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper nicht ausdrücklich festgelegt, bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.  Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper bilden zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper dürfen nur gemäß Abschnitt 1 geändert oder modifiziert werden. Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für Antikörper und die Leistung der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen ausgelegt.
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