Bedingungen für den „Early Access“

TWIST BIOSCIENCE CORPORATION 
BEDINGUNGEN FÜR DEN „EARLY ACCESS“

Alle Produkte, die dem Kunden („Kunden“) von Twist Bioscience Corporation, einem Unternehmen aus Delaware („Twist“), oder seinen Vertretern im angehängten Angebot (z. B. „Early Access-Produkte“) zur Verfügung gestellt wurden, unterliegen ausdrücklich den Bestimmungen und Richtlinien in diesen Bedingungen für den „Early Access“ (diese „Geschäftsbedingungen“). Twist und der Kunde können einzeln als eine „Partei“ und zusammen als die „Parteien“ bezeichnet werden. Keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in einer Bestellung, einem Angebot, einer Sequenzvorlage, einer Rechnung, E-Commerce-Bedingungen (https://www.twistbioscience.com/supply-terms-and-conditions) oder einem anderen Bestelldokument oder Korrespondenz zwischen den Parteien enthalten sind, binden eine der Parteien oder können so ausgelegt werden, dass sie die Bedingungen einer Bestellung oder diese Bedingungen ändern oder ergänzen, und solche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und haben keine Kraft oder Wirkung.

1. Produktbestellungen, Annahme, Retouren. Das angehängte Angebot gilt nur in dem hier angegeben Zeitrahmen (oder, wenn kein Zeitrahmen angegeben ist, für dreißig (30) Tage). Nach diesem Zeitrahmen läuft ein solches Angebot ab. Der Kunde kann die Bedingungen des Angebots annehmen, indem er bei Twist vor Ablauf des Angebots einen Auftrag für die Produkte erteilt und die Bedingungen des Angebots annimmt („Auftrag“). Ein vom Kunden akzeptierter Kostenvoranschlag wird zusammen mit dem zugehörigen Formular für die Einreichung von Sequenzanfragen und/oder der zugehörigen Leistungsbeschreibung für jedes Early-Access-Produkt nur dann zu einem „Auftrag” im Sinne dieser Bedingungen, wenn er von Twist schriftlich bestätigt wird. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders angegeben, kann der Kunde einen solchen Auftrag nicht stornieren. Stellt Twist fest, dass es die Early-Access-Produkte eines Auftrags nicht herstellen konnte, wird Twist den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen, und der entsprechende Auftrag wird daraufhin storniert. Twist kann einen Auftrag auch stornieren, wenn Twist (nach eigenem Ermessen) feststellt, dass dies aus irgendeinem Grund erforderlich ist, z. B. aus Gründen der biologischen Sicherheit, der Biosicherheit, der Patentverletzung, der Änderung des Angebots an Early Access-Produkten, aus Gründen der Ausfuhrbeschränkungen und/oder der Durchführbarkeit. Stornierungen eines Auftrags, wie oben beschrieben, erfolgen ohne Vertragsstrafe oder Haftung gegenüber Twist (vorausgesetzt, dass alle im Voraus bezahlten Beträge für solche Early-Access-Produkte dem Kunden von Twist unverzüglich erstattet werden). Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Bedingungen schränkt nichts in diesen Bedingungen das Recht und die Fähigkeit von Twist ein, Dritten jederzeit Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die den unter diesen Bedingungen hergestellten, bereitgestellten oder gelieferten Early-Access-Produkten oder -Dienstleistungen ähneln oder mit ihnen identisch sind, solange Twist die vertraulichen Informationen des Kunden nicht dazu verwendet, diesen Dritten solche Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Wenn die im Rahmen einer Bestellung an den Kunden gelieferten Early-Access-Produkte im Wesentlichen nicht mit den geltenden Spezifikationen der Bestellung übereinstimmen (es sei denn, dies ist auf Ursachen zurückzuführen, die während oder nach dem Versand eingetreten sind), oder wenn sie beschädigt sind oder die Menge um mehr als 10 % unterschritten wurde, und der Kunde Twist innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt dieser Early-Access-Produkte über diese wesentliche Nichtübereinstimmung informiert und diese Early-Access-Produkte auf Aufforderung von Twist zurücksendet, wird Twist wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um innerhalb eines angemessenen Zeitraums Ersatz-Early-Access-Produkte herzustellen und an den Kunden zu liefern; Twist ist jedoch berechtigt, die Bestellung zu stornieren (und dem Kunden alle vom Kunden im Voraus bezahlten Beträge zu erstatten oder gutzuschreiben), wenn Twist nicht in der Lage ist, entsprechende Early-Access-Produkte herzustellen. Das Vorstehende ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige und ausschließliche Haftung von Twist, wenn die Early-Access-Produkte nicht dem Auftrag entsprechen. Wenn der Kunde Twist nicht innerhalb dieser 20-tägigen Frist über eine solche Nichtübereinstimmung informiert, gelten die Produkte für den frühen Zugang als angenommen und als vollständig konform im Sinne dieser Bedingungen.

2. Lieferung und Lieferbedingungen. Twist wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um Early-Access-Produkte je nach Verfügbarkeit, Kapazität und angemessener Vorlaufzeit zu liefern. Alle Early Access-Produkte werden ab Werk (Incoterms 2010) der Einrichtung von Twist an die auf der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert. Sofern die Bestellung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, kann Twist alle Early Access-Produkte mithilfe der Mittel und Speditionen seiner Wahl liefern. Twist behält sich das Recht vor, Bestellungen gegebenenfalls in Teillieferungen zu liefern. Early Access-Produkte gelten als versandt und dem Kunden geliefert, sobald sie dem jeweiligen Spediteur am Werk von Twist übergeben wurden. Zu diesem Zeitpunkt gehen die Early Access-Produkte an den Kunden über (wobei der Kunde die vollständigen Gebühren dafür zu zahlen hat) und der Kunde wird für das Verlust- und Schadensrisiko verantwortlich. Twist gibt Early Access-Produkte nicht für den Import in das Land des Kunden frei, wenn sich der Kunde außerhalb der USA befindet. Dies unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden.

3. Verwendung der Kundenlieferungen durch Twist. Twist ist nicht haftbar oder verantwortlich für Fehler, Ungenauigkeiten, Mängel oder Probleme mit genetischen Sequenzen, Materialien oder anderen Informationen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, um von Twist für die Herstellung von Early-Access-Produkten verwendet zu werden (zusammenfassend als Kundenlieferungen bezeichnet), oder für Kundenlieferungen, die nicht anderweitig vom Auftraggeber in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen oder einem anwendbaren Auftrag zur Verfügung gestellt werden (noch ist Twist im Rahmen dieser Vereinbarung vertragsbrüchig). Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass (i) alle Kundenlieferungen de-identifiziert oder anderweitig von „geschützten Gesundheitsinformationen“ gemäß der Definition in 45 C.F.R Abschnitt 164.501 oder anderen Informationen, deren Offenlegung nach geltendem Recht untersagt ist, befreit sind und (ii) er Twist alle wesentlichen Informationen über alle mit den Kundenlieferungen verbundenen wesentlichen Gefahren zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde gewährt Twist und seinen verbundenen Unternehmen hiermit eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung und Entwicklung der vom Kunden gelieferten Produkte für den alleinigen Zweck der Herstellung und Bereitstellung der Early-Access-Produkte im Rahmen eines Auftrags, zur sonstigen Erfüllung dieser Bedingungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen und zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften.

4. Beschränkungen und Einschränkungen der Verwendung von Early-Access-Produkten. Der Kunde ist allein für seine Verwendung, Lagerung und Handhabung der Early-Access-Produkte verantwortlich. Die Early-Access-Produkte wurden von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde der USA, „FDA“) oder anderen zuständigen Regierungsbehörden innerhalb oder außerhalb der USA für keine Verwendung zugelassen, freigegeben, genehmigt oder lizenziert. Der Kunde darf keine Early-Access-Produkte am Menschen anwenden, um Krankheiten zu behandeln oder zu diagnostizieren und darf die Produkte für keine diagnostischen oder therapeutischen Zwecke, für keine Studienzwecke in Lebensmitteln, Arzneimitteln, Geräten oder Kosmetika jeglicher Art oder für den Konsum durch Menschen oder Tiere oder im Zusammenhang mit oder für die Verabreichung oder Anwendung an Menschen oder Tieren verwenden, sofern der Kunde nicht zuerst alle notwendigen und/oder angemessenen Zulassungen, Freigaben, Genehmigungen und/oder Lizenzen von der FDA oder anderen zuständigen Regierungsbehörden innerhalb oder außerhalb der USA eingeholt hat. Der Kunde hat alle Early-Access-Produkte in jedem Fall gemäß geltenden Gesetzen, Regeln, Vorschriften und staatlichen Richtlinien, einschließlich Anforderungen an die Biosicherheit, sowie im Einklang mit den Bedingungen dieser Lieferbedingungen zu verwenden. Twist ist nicht verantwortlich oder haftbar für Verluste, Kosten, Ausgaben oder andere Formen der Haftung, die sich aus der Nutzung eines Early-Access-Produkts durch den Kunden ergeben, einschließlich und ohne Einschränkung jeglicher Haftung aufgrund von Ansprüchen Dritter, die sich aus der Nutzung eines Early-Access-Produkts durch den Kunden ergeben, außer in dem Umfang, in dem eine solche Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann. Durch die Nutzung eines Early-Access-Produkts zu einem beliebigen Zweck erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Twist, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter für alle Schäden und/oder Haftungen, die aus einer solchen Nutzung der Early-Access-Produkte oder aus Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltskosten) entstehen, zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten. Der Kunde darf die Early-Access-Produkte nur für interne Evaluierungszwecke verwenden und darf die Early-Access-Produkte nicht an Dritte verkaufen, weiterverkaufen, übertragen oder verteilen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Early-Access-Produkte oder von Twist bereitgestellte Vektoren nicht rückzuentwickeln, zu demontieren oder auseinanderzunehmen (und anderen dies ebenfalls nicht zu gestatten). Bestimmte Antikörper-Early-Access-Produkte von Twist werden unter einer Lizenz mit Life Technologies Corporation (wie Early-Access-Produkte, „Antikörper-Produkte“) bereitgestellt oder hergestellt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zusätzlich zu den Nutzungsbeschränkungen gemäß diesen Bedingungen die Nutzung von Antikörper-Produkten durch den Kunden auch der Lizenz zur eingeschränkten Nutzung des Labels unterliegt: Die Antikörper-Produkte sind unter https://www.twistbioscience.com/page/limited-use-label-licenses-antibody-products aufgeführt und können nach Twists eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Alle vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen, die dem Kunden von Twist zur Verfügung gestellt werden, sind und bleiben vertraulich und dürfen vom Kunden zu keinem anderen Zweck als der internen Bewertung der Early-Access-Produkte verwendet werden. Kundenlieferungen gelten als vertrauliche Informationen des Kunden. Die Methoden, Protokolle, Verfahren, Algorithmen, Erfindungen, Software, Dokumente, Vektoren, Plasmide, Materialien, urheberrechtlich geschützte Werke und andere Technologien (sowie Verbesserungen derselben) von Twist, die im Zusammenhang mit der Gen- oder DNA-Synthese, Montage und Fertigung verwendet oder durchgeführt werden (zusammen „Fertigungstechnologie von Twist“), gelten als vertrauliche Informationen von Twist.

5. Vorschläge. Wenn der Kunde Twist Vorschläge, Feedback, Empfehlungen, Verbesserungsideen oder Anregungen („Vorschläge“) in Bezug auf die Early-Access-Produkte oder andere Twist-Produkte zur Verfügung stellt, gewährt der Kunde Twist hiermit eine weltweite, gebührenfreie, voll bezahlte, nicht-exklusive, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz mit dem Recht, Unterlizenzen zu erteilen und zu genehmigen, die Vorschläge zu nutzen, herzustellen, herstellen zu lassen, zu vervielfältigen, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen, öffentlich vorzuführen, öffentlich auszustellen, anzupassen, zu modifizieren, davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen, zu vertreiben, zu importieren und anderweitig zu verwerten.

6. Gebühren. Der Kunde zahlt Twist den geschuldeten Preis für alle in jeder Bestellung angegebenen Early-Access-Produkte und alle anderen anwendbaren Gebühren oder Kosten, einschließlich Versand, Bearbeitung und Steuern (zusammen die „Gebühren“). Twist ist nicht an andere Preise als die in einem Auftrag festgelegten Preise gebunden, unabhängig davon, wo diese anderen Preise angegeben oder veröffentlicht werden. Der Auftraggeber zahlt die Gebühren an Twist zu den im Auftrag genannten Terminen oder Fristen oder, falls dies nicht im Auftrag angegeben ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Rechnung von Twist für diese Gebühren.

7. Garantieausschluss. DIE EARLY-ACCESS-PRODUKTE WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. TWIST GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, IN BEZUG AUF DIE EARLY-ACCESS-PRODUKTE ODER EINEN ANDEREN GEGENSTAND DIESER BEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG: GARANTIEN HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG SOWIE GARANTIEN HINSICHTLICH SICHERHEIT, ERGEBNISSEN, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER PRODUKTE ERHALTEN WERDEN, SOWIE GARANTIEN INFOLGE EINER GESETZLICHEN BESTIMMUNG ODER ANDERWEITIGE GESETZLICHE GARANTIEN ODER GARANTIEN INFOLGE DER AUSFÜHRUNG EINES VERTRAGS, EINES GESCHÄFTS ODER HANDELSBRAUCHS. SOLCHE GARANTIEN SIND ALLE AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. IN KEINEM FALL HAFTET TWIST FÜR SCHÄDEN ODER VERPFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS ANSPRÜCHEN ODER BEHAUPTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERLETZUNG ODER VERUNTREUUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER ERGEBEN.

8. Haftungsbeschränkung. MIT AUSNAHME VON DEN PFLICHTEN UNTER ABSCHNITT 4 UND AUFGRUND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN EINER PARTEI ODER BETRUG IST KEINE DER PARTEIEN HIERUNTER FÜR BESONDERE, FOLGE-, BEILÄUFIGE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER SCHÄDEN MIT STRAFCHARAKTER JEGLICHER ART HAFTBAR (EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE KOSTEN FÜR ABSICHERUNG, BESCHAFFUNG ODER ERSATZ VON WAREN, ENTGANGENER GEWINNE, DATENVERLUST, GESCHÄFTSVERLUST, VERLUSTE AUFGRUND VON SICHERHEITSVERLETZUNGEN ODER VERLUST VON FIRMENWERT), DIE SICH INFOLGE VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON ERTEILTEN MITTEILUNGEN BEZÜGLICH DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE. MIT AUSNAHME JEGLICHER HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIE GESAMTHAFTUNG VON TWIST FÜR SCHÄDEN ODER ANDERE BETRÄGE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEN BEDINGUNGEN ODER DEN EARLY-ACCESS-PRODUKTEN ERGEBEN, INSGESAMT AUF DIE GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE TWIST IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM ANSPRUCH, AUS DEM SICH DIESE HAFTUNG ERGIBT, TATSÄCHLICH ERHALTEN HAT.

9. Vertraulichkeit. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die von oder im Namen einer Partei oder ihren Vertretern (der „offenlegenden Partei“) der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) gemäß diesen Bedingungen offengelegt werden und die (a) als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind oder (b) bei denen aufgrund der Umstände der Offenlegung oder der Art der Informationen selbst vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie vertraulich behandelt werden. Zu den „vertraulichen Informationen“ zählen nicht: (m) Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne Zutun der empfangenden Vertragspartei öffentlich zugänglich werden; (n) Informationen, die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Vertragspartei gegenüber der empfangenden Vertragspartei im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Vertragspartei befinden, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung besteht, wie aus den schriftlichen Unterlagen und Aufzeichnungen der empfangenden Vertragspartei hervorgeht, die zu diesem Zeitpunkt im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs geführt werden; oder (o) Informationen, die die empfangende Partei von Dritten ohne Vertraulichkeitspflichten und ohne das Verletzen der Vertraulichkeitspflichten der Drittpartei erhielt. Die empfangende Partei (x) wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur zur Ausführung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten unter diesen Geschäftsbedingungen nutzen, (y) wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht an andere Dritte außer an eigene Mitarbeiter oder Beauftragte weitergeben, es sei denn, diese Informationen sind erforderlich und diese Mitarbeiter und Beauftragten unterliegen schriftlichen Vertraulichkeitsklauseln, die mindestens so streng sind wie diese Geschäftsbedingungen, außer die offenlegende Partei erteilt für die Offenlegung eine schriftliche Genehmigung, und (z) nutzt gleiche Maßnahmen wie die offenlegende Partei, um die eigenen vertraulichen Informationen zu schützen, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen. Falls die empfangende Partei aus rechtlichen Gründen vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenbaren muss, wird die empfangende Partei nur den Teil offenlegen, der rechtlich erforderlich ist. Die auf diese Weise offengelegten Informationen werden für alle weiteren Zwecke weiterhin vertraulich behandelt.

10. Sonstiges. Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien, wobei kollisionsrechtliche Bestimmungen keine Anwendung finden. Der Auftraggeber darf diese Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Twist abtreten oder übertragen. Twist ist berechtigt, diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder eine juristische Person abzutreten oder zu übertragen, das/die alle oder im Wesentlichen alle Geschäfte oder Vermögenswerte von Twist, auf die sich dieser Vertrag bezieht, erwirbt, sei es durch Fusion, Umstrukturierung, Konsolidierung, Kontrollwechsel, Übernahme, Aktienverkauf, kraft Gesetzes oder auf andere Weise. Es ist dem Kunden untersagt, Twist in Werbung, Marketing oder anderen externen Kommunikationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Twist namentlich zu nennen oder auf Twist als Lieferanten des Kunden zu verweisen oder die Logos oder Handelsnamen von Twist zu verwenden. Diese Bedingungen enthalten die gesamte Vereinbarung und das gesamte Einvernehmen zwischen den Parteien in Bezug auf die Early-Access-Produkte, die Gegenstand einer Bestellung sind, und ersetzen alle früheren Verhandlungen, Unterredungen und Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand.

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